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Zu schwache Internetgeschwindigkeit: Jetzt gibt es klare Regeln von der Bundesnetzagentur

Die im Vertrag vereinbarte Internetgeschwindigkeit wird in der Realität oft nicht erreicht. Seit Sommer 2017 greift die Bundesnetzagentur in dieser Hinsicht jetzt aber stärker durch.

Die Ansprüche an das Internet steigen Jahr für Jahr

Im Jahr 2017 hatten laut einer Statistik in Deutschland rund 81 Prozent aller Haushalte einen Internetanschluss. Zehn Jahre vorher waren es nur 65,1 Prozent. Doch nicht nur die Nachfrage nach einem Internetanschluss steigt zunehmend, auch die Ansprüche an die Qualität der Verbindung nehmen jedes Jahr zu. Insbesondere die Geschwindigkeit spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Wie schnell Ihr DSL-Anschluss sein sollte, richtet sich nach Ihrem persönlichen Surfverhalten. Verbraucher, die regelmäßig Musik und Videos über das World Wide Web streamen, entscheiden sich oft für einen Highspeed-Internetanschluss. Allerdings hält ein solcher längst nicht immer, was er verspricht.

Die „bis zu“-Geschwindigkeit ist oft ein leeres Versprechen

Auf den ersten Blick scheint es so, als seien die Geschwindigkeiten von DSL-Tarifen mit Werten wie 16 oder 50 Megabit pro Sekunde klar definiert. Allerdings verhält es sich in der Praxis oft anders, sodass viele Verbraucher nach Tipps für ein schnelleres Internet suchen. Denn: Die Anbieter geben ihre Geschwindigkeiten meist mit „bis zu“ an. Das heißt, dass die maximale Geschwindigkeit nicht zwangsläufig auch erreicht wird. Wenn Sie Abweichungen feststellen, können Sie sich bei Ihrem Provider beschweren, müssen jedoch mit langwierigen Auseinandersetzungen rechnen. Alternativ bietet sich ein Provider- oder Tarifwechsel an. Machen Sie vorab jedoch unbedingt einen Preisvergleich für Internettarife, um einen günstigen und schnellen Vertrag zu finden.

Klare Regeln von der Bundesnetzagentur festgelegt

Seit einiger Zeit beschäftigt sich die Bundesnetzagentur mit der Problematik. Sie hat unterdessen klare Regeln aufgestellt. Bei regelmäßigen, starken Abweichungen haben Sie die Möglichkeit, gegen Ihren Provider vorzugehen. Wichtig ist dabei: Führen Sie mindestens 20 Messungen an zwei verschiedenen Tagen mit dem Geschwindigkeitstest der Bundesnetzagentur durch und speichern Sie die Werte. Überprüfen Sie dann, ob eine der folgenden drei Voraussetzungen zutrifft:

  1. An beiden Messtagen erreicht die Geschwindigkeit nicht einmal den Wert von 90 Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit.
  2. Die im Vertrag festgehaltene Mindestgeschwindigkeit wird an den Messtagen einmal oder mehrfach unterschritten.
  3. Die „normale“ Geschwindigkeit, die dem User normalerweise zur Verfügung steht, wird bei 90 Prozent der durchgeführten Messungen nicht erreicht.

Wenn das der Fall ist, ist es einfacher, sich gegen Ihren Provider zur Wehr zu setzen. (Illustration: Pixabay.com / Public Domain)