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Verpflegungsmehraufwand und andere geschäftliche Ausgaben managen

Die deutsche Bürokratie kennt viele Geschäftskosten, die nicht jedem Unternehmer oder Neugründer sofort geläufig sind. Dennoch lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel ein Verpflegungsmehraufwand steuerlich berücksichtigen. Diese eher weniger bekannte Verpflegungspauschale kann von allen Arbeitgebern in Anspruch genommen werden, wenn es im Rahmen von dienstlichen Fahrten dazu kommt, mehr als acht Stunden pro Arbeitstag vom eigentlichen Arbeitsort abwesend sein zu müssen. Der Verpflegungsmehraufwand lässt sich vom Firmenchef dann entweder direkt von der Umsatzsteuer absetzen, oder kann bis zu einer festgelegten Höhe erstattet werden. Am einfachsten lässt sich der Verpflegungsmehraufwand 2021 mit einer praktischen App geltend machen und zwar unabhängig davon, wo sich der Arbeitgeber gerade befindet. Das kann die Geschäftsreise ungemein erleichtern, wenn sich jede Rechnung für ein warmes Mittagessen oder auch mal nur einen Snack zwischendurch direkt über eine Cloud in die Firmenbilanz einpflegen lässt. Vor allem wird durch den Einsatz einer funktionalen App verhindert, dass Rechnungen für die Bewirtung im Handschuhfach des Firmenwagens verschwinden oder ungesehen im Zug aus der Reisetasche flattern.

 

Wie kann ich meine Reisekosten beim Finanzamt geltend machen?

 

Die besten Apps für die Bilanzrechnung an Finanzbehörden und mehr

In dem offiziellen Onlineportal der Finanzbehörden finden sich keine Tipps für Gründer und Firmeninhaber, wie sich die Reisekosten nach Möglichkeit in voller Höhe anrechnen lassen. Werden aus Versehen zu hohe Kosten angegeben, etwa weil private Fahrten in einer anderen Stadt mit in die Pauschale eingerechnet werden, kann dies unter Umständen zu Problemen, Bußgeldern oder Strafsteuern führen. Gerade wenn die Dienstreise ins Ausland geht und dann auf dem Rückweg noch eine Strecke mit dem Dienstwagen zurückgelegt wird, die nicht auf dem direkten Weg zurück zum Firmensitz liegt, kann es unter Umständen Schwierigkeiten geben. Mit einer App für Reisekosten und gerade die Sonderkosten für den Verpflegungsmehraufwand lassen sich diese bürokratischen Fallstricke aber ganz einfach mit dem Smartphone, Tablet PC oder Notebook umgehen. Zusätzlich kann gerade bei Auslandsfahrten noch eine Übernachtungspauschale geltend gemacht werden, welche jedoch auch 2021 so gering ausfällt, dass kaum die tatsächlichen Übernachtungskosten erstattet werden können. Appgestützt ist es nicht mehr nötig, sich über alle Sonderregelungen selbst kundig zu machen, denn diese sind im Programm für Reisekosten bereits berücksichtigt und führen zu korrekten Ergebnissen für die Steuerrückzahlung.

 

Verpflegungspauschale auf Geschäftsreise ins Ausland innerhalb oder außerhalb der EU

 

Welche Pauschalen für die persönliche Verpflegung auf Dienstfahrten ins Ausland geltend gemacht werden können, hängt ganz von dem Land ab, in welches die Dienstreise geht. Für einen Aufenthalt bis zu 24 Stunden können dabei Steuerfreibeträge bis 49 Euro geltend gemacht werden. Bei Geschäftsreisen, die länger als 24 Stunden dauern, kommt außerdem noch ein Pauschalbetrag für die Übernachtung hinzu, außerdem steigt der Satz von 49 auf bis zu 74 Euro täglich. Werden potenzielle Geschäftspartner im Ausland zu einem konventionellen Geschäftsessen eingeladen oder soll bei einem Glas Wein der neue Vertrag besprochen werden, lassen sich diese Kosten selbstverständlich in gewohntem Umfang bei den Finanzbehörden geltend machen. Auch im Ausland ist die Gestaltung der Bewirtung keine Privatsache des Firmeninhabers. Wie in Deutschland gibt es für geschäftliche Rechnungsbelege auch im Ausland gesonderte Vordrucke, die beim Servicepersonal anstatt einer Rechnung für privat erfragt werden sollten. Fehlen diese, lassen sich Bewirtungskosten im Ausland später nur schwer vom Firmenbudget finanzieren, ohne dass es zu steuerlichen Nachteilen kommt.

 

Wann ist eine Geschäftsreise überhaupt eine Geschäftsreise?

 

Über das Internet lässt sich auf vielfältige Weise Geld verdienen. Gerade im Fall der immer populärer werdenden Blogger, Vlogger und Influencer können spezielle Reisekosten wie der Verpflegungsmehraufwand immer dann nicht vom Finanzamt erstattet werden, wenn es sich um eine geschenkte Reise handelt, zu welcher sich der Influencer später positiv in seinen Beiträgen äußert. In diesem Fall sind nämlich alle Kosten bereits im Vertrag enthalten, also auch das Menü, welches später beurteilt werden soll. Was es insgesamt für spannende neue Tätigkeitsbereiche im Bereich der Verdienstmöglichkeiten im Internet gibt, verraten wir Ihnen hier. (Foto: Pixabay.com/Public Domain)