Ein schlechter Businessplan, unvorhergesehene Umsatzeinbußen oder andere Widrigkeiten können dazu führen, dass ein Unternehmen zahlungsunfähig wird. Gegebenenfalls können ein Sanierungsplan oder ein Kredit Abhilfe schaffen. Wenn alle Maßnahmen ausgeschöpft sind, bleibt nur noch die Insolvenz. Sie wird umgangssprachlich oft als Unternehmensinsolvenz bezeichnet. Eigentlich handelt es sich aber um eine Regelinsolvenz, die klar von der Privatinsolvenz abgegrenzt ist, denn schließlich geht es hier nicht um die Zahlungsunfähigkeit einer Privatperson, sondern einer Firma.
Wann sollte Insolvenz angemeldet werden?
Unternehmen sollten immer dann Insolvenz anmelden, wenn absehbar ist, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können. Das kann bei akuter oder bei drohender Zahlungsunfähigkeit der Fall sein. Auch bei einer Überschuldung ist die Insolvenz das Mittel der Wahl. Ein Unternehmen ist dann überschuldet, wenn sein Vermögen nicht mehr ausreicht, um die Verbindlichkeiten zu decken. Als Insolvenzgründe gelten also zusammengefasst:
- Zahlungsunfähigkeit
- drohende Zahlungsunfähigkeit
- Überschuldung
Was ist Insolvenzverschleppung?
Wenn dem Unternehmer einer der oben genannten Gründe bekannt wird, muss er schnellstmöglich Insolvenz anmelden. Sonst kann ihm schuldhaftes Zögern und sogar die Insolvenzverschleppung vorgeworfen werden. In Deutschland handelt es sich dabei sogar um einen Straftatbestand.
Insolvenzverschleppung tritt immer dann ein, wenn ein Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit, die drohende Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen anmeldet. Bei Zahlungsunfähigkeit und drohender Zahlungsunfähigkeit liegt diese Frist bei drei Wochen. Bei Überschuldung sind es immerhin sechs Wochen. Dieser Zeitraum kann genutzt werden, um sich Beratung und Rechtsbeistand zu holen.
Der Grund für diese strenge Rechtslage ist die Tatsache, dass die Verschleppung für das Unternehmen und seine Mitarbeiter sowie für die Gläubiger weitreichende Folgen haben kann. Letztere haben schließlich ebenfalls Verbindlichkeiten und müssen Rechnungen bezahlen.
Wie läuft eine Unternehmensinsolvenz ab?
Das Verfahren bei einer Unternehmensinsolvenz läuft folgendermaßen ab:
- Der Geschäftsführer, der Aufsichtsrat oder andere Organe des Unternehmens stellen den Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht. Alternativ kann der Antrag auch von einem Gläubiger gestellt werden.
- Die Unternehmensinsolvenz wird unter anderem auf der Webseite des Bundesamts für Justiz öffentlich bekannt gegeben.
- Es folgt eine Gutachten-Phase, in der das Gericht auch einen Insolvenzverwalter bestimmt.
- Der Insolvenzverwalter wird als Unternehmensführer tätig. Außerdem legt er dem Gericht und den Gläubigern dar, ob eine Unternehmenszerschlagung oder eine Sanierung sinnvoller sind.
- Zusätzlich erstellt der Insolvenzverwalter einen Insolvenzplan und präsentiert ihn den Gläubigern und dem Gericht. Sie können zustimmen, Änderungen verlangen oder widersprechen.
- Wenn der Insolvenzplan nicht angenommen wird, läuft die Insolvenz nach dem Regelverfahren ab.
Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren eines Unternehmens?
Während eine Privatinsolvenz etwa drei Jahre dauert, kann die Dauer bei einem Unternehmen variieren. In der Regel sollte sie aber auch nach drei Jahren abgeschlossen sein. Früher galten längere Laufzeiten von bis zu sechs Jahren. Bei größeren Firmen oder Stiftungen waren es sogar manchmal zehn Jahre.
Kann eine insolvente Firma weitergeführt werden?
Das kommt immer auf den individuellen Fall an. Häufig ist es aber tatsächlich so, dass eine insolvente Firma weitergeführt wird. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
- Der Umsatz und die Betriebsausgaben werden Teil der Insolvenzmasse und der Betrieb wird vom Insolvenzverwalter geführt.
- Der Betrieb wird freigegeben und geht zurück an den Betriebsinhaber.
Zielsetzung dieser Lösung ist die Sanierung des Unternehmens und die Erhaltung von Arbeitsplätzen. Gegebenenfalls kann auch ein Verkauf an einen externen Investor in Betracht gezogen werden. Wenn das Unternehmen als nicht sanierbar gilt, kann hingegen die Zerschlagung angeordnet werden. Dann müssen alle Vermögensgegenstände der Firma bewertet und die Verbindlichkeiten abgezogen werden.
Unternehmensinsolvenz in der EU – gibt es viele Unterschiede in verschiedenen Ländern?
Auch wenn sich die gesetzliche Situation in vielen Angelegenheiten innerhalb der EU sehr ähnelt, gibt es bei der Unternehmensinsolvenz einige Unterschiede, aber auch viele Gemeinsamkeiten. Wir haben beispielhaft ein paar Länder unter die Lupe genommen:
- Spanien: In Spanien können Insolvenzen genauso wie in Deutschland sowohl vom Schuldner als auch vom Gläubiger angemeldet werden. Das Verfahren zielt entweder darauf ab, das Unternehmen zu restrukturieren oder es zu liquidieren.
- Frankreich: In Frankreich gibt es verschiedene Insolvenzverfahren für Unternehmen. Dazu gehören zum Beispiel das vorinsolvenzliche Schutzverfahren, das Liquidationsverfahren oder das Sanierungsverfahren. Schon bei der Anmeldung sollte das passende ausgewählt werden.
- Österreich: In Österreich folgt auf eine Unternehmensinsolvenz entweder ein Sanierungs- oder ein Konkursverfahren. Zusätzlich ist ein stiller außergerichtlicher Vergleich möglich, bei dem der Unternehmer mit jedem Gläubiger einen Vertrag schließt. Der kann zum Beispiel eine Ratenzahlung- oder Stundungsvereinbarung enthalten. Im Gegensatz zu Deutschland ist die Insolvenzverschleppung in Österreich nicht strafbar.
- Niederlande: Neben dem klassischen Insolvenzverfahren bieten die Niederlande auch das WOAH-Verfahren. Dabei handelt es sich um ein präventives Restrukturierungsprogramm. Es soll zu einem privaten Vergleich mit den Gläubigern führen und die Insolvenz vermeiden.
Liquidität sichern und Insolvenz vermeiden
Unternehmen können sich nicht auf alle Krisen vorbereiten. Es gibt dennoch ein paar Vorkehrungen und Vorsichtsmaßnahmen, die das Risiko einer Insolvenz deutlich verringern:
- Ein gutes Forderungsmanagement etablieren und ausstehende Zahlungen frühzeitig eintreiben.
- Ausreichend Rücklagen für Durststrecken bilden.
- Versicherungen für Betriebsunterbrechungen oder Naturkatastrophen abschließen.
- Es mit dem Firmenwachstum langsam angehen lassen.
- Einnahmen und Ausgaben jederzeit im Blick behalten und bei großen Schwankungen korrigierend eingreifen.
(Foto: AI Generated)